Mit mehr Leidenschaft

Kfz Gerichtsgutachten
in Hannover

Schneller in der Abwicklung & unabhängiger für mehr Transparenz.
Slider
GERICHTSGUTACHTEN

GERICHTSGUTACHTEN

Wer hilft bei einem neutralen Gerichtsgutachten?

Gerichtsgutachten_andree-ballin
Was ist ein Gerichtsgutachten
und wann wird es benötigt?

Gerichtsgutachten sprechen oft das „letzte Wort“ in einem Gerichtsverfahren. Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter arbeiten im Auftrag des Gerichts – neutral und gewissenhaft.

RECHTSSICHER UND BELASTBAR

Unabhängig davon, ob es sich um eine Strafsache oder ein Zivilverfahren handelt, wird unser Fachwissen immer wieder für die Erstellung von Gerichtsgutachten angefordert. Unsere Kfz-Sachverständigen verfügen über die notwendigen Zertifizierungen, um Schäden an Kraftfahrzeugen sowohl zu begutachten als auch sicher zu bewerten, was auch für selbstständige Beweisverfahren gilt.

Wer erstellt ein neutrales Gerichtsgutachten?

Mit einem objektiven und fachlich korrekten Gutachten sichern Sie Ihren Anspruch. Regelmäßig werden wir als unabhängiger Kfz-Sachverständiger von Gerichten beauftragt, profitieren Sie von dieser Erfahrung. Auch bei Rechtsstreitigkeiten stehen Ihnen unsere Kfz- Sachverständigen beratend und kompetent zur Seite. Überzeugen Sie sich von unserem qualifizierten Team.

Ihr Ansprechpartner-Gutachter-Ballin
Wussten Sie schon?

Was ist eine fiktive Abrechnung
bei einem Kfz-Schaden?

Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instand setzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 50%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag). Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat…

FAQ

FAQ
KFZ-Gerichtsgutachten
Ein Kfz-Gerichtsgutachten ist ein besonders detailliertes, rechtssicheres Gutachten, das zur Klärung technischer Streitfragen im Rahmen von gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen dient.
Es wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einen speziell beauftragten Fachgutachter erstellt.

Ziel:
  • Neutrale, fachlich fundierte Bewertung
  • Beweissicherung bei technischen Mängeln, Schäden oder Unfallhergängen
  • Grundlage für gerichtliche Entscheidungen
Ein solches Gutachten ist erforderlich, wenn:
  • ein technischer Streitfall vor Gericht landet (z. B. Motorschaden nach Kauf)
  • ein Unfallhergang oder -schaden gerichtlich geklärt werden soll
  • Sie ein Beweissicherungsgutachten vor einer möglichen Klage wünschen
  • eine Garantie- oder Gewährleistungspflicht angezweifelt wird
  • unsachgemäße Werkstattreparaturen angefochten werden
Ein Kfz-Gerichtsgutachten darf nur erstellt werden von:
  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • zertifizierten Gutachtern, die von Gerichten oder Anwälten beauftragt wurden
  • unabhängigen, neutralen Experten mit nachweislicher Qualifikation (z. B. DIN ISO 17024)
Werkstätten oder freie Gutachter ohne offizielle Zulassung dürfen keine gerichtsfesten Gutachten im juristischen Sinne erstellen.

Ein Gerichtsgutachten geht deutlich über ein Standardgutachten hinaus:

Typischer Inhalt:

  • Technische Ursachenanalyse (z. B. bei Motorschäden, Elektronikdefekten, Unfällen)
  • Zeitwertbestimmung und Schadenhöhe
  • Überprüfung von Vorschäden oder Reparaturqualität
  • Fotodokumentation, Messprotokolle, Laborwerte (z. B. bei Öl-/Kraftstoffanalysen)
  • Bewertung technischer Aussagen Dritter (z. B. Gegengutachten)
  • Nachvollziehbare, rechtssichere Argumentation mit gerichtlicher Struktur
Merkmal Gerichtsgutachten Privatgutachten:
Beauftragender Gericht, Anwalt, beide Parteien Privatperson oder Unternehmen
Rechtliche Verwendbarkeit Hoch (gerichtsfest) Eingeschränkt (je nach Anerkennung)
Umfang & Tiefe Sehr detailliert, methodisch exakt Variabel, je nach Auftrag
Neutralität Streng neutral, objektiv Je nach Auftraggeber möglich

  1. Auftragserteilung durch Gericht, Anwalt oder eine Partei
  2. Begutachtung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen
  3. Analyse und Dokumentation
  4. Erstellung des Gutachtens in schriftlicher Form
  5. Bei Bedarf: mündliche Erläuterung im Gerichtssaal
Gutachter können bei Bedarf auch vor Gericht persönlich Stellung nehmen und technische Sachverhalte erklären.
  • Motorschäden nach Fahrzeugkauf
  • Unfallschäden mit strittiger Schuldfrage
  • Verdacht auf manipulierte Tachos oder versteckte Mängel
  • Falsche oder fehlerhafte Werkstattleistungen
  • Zivilprozesse rund um Kaufverträge, Leasing oder Versicherungen
Ein Beweissicherungsgutachten ist eine Sonderform des Gerichtsgutachtens. Es dokumentiert einen Schaden oder technischen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt, bevor weitere Veränderungen vorgenommen werden.

Ideal, wenn:
  • Sie ein Fahrzeug mit Mangel zurückgeben möchten
  • ein Schaden dokumentiert werden soll, bevor repariert wird
  • ein technischer Zustand später Gegenstand eines Verfahrens sein könnte
Ja – auch ohne laufenden Prozess kann ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden, etwa zur:
  • rechtssicheren Vorbereitung eines Prozesses
  • Absicherung Ihrer Position gegenüber Händler oder Versicherung
  • Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch belastbare Argumente
Weil es als Beweismittel vor Gericht den Unterschied machen kann:
  • Es gibt technische Sachverhalte klar, verständlich und nachvollziehbar wieder
  • Es hilft Juristen, komplexe Technik rechtlich zu bewerten
  • Es schützt Sie vor falschen Anschuldigungen, ungerechten Forderungen oder Reparaturkosten
Ein gutes Kfz-Gerichtsgutachten ist nicht nur Technik – es ist Ihre Stimme im Maschinenraum der Justiz.
Kontakt

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen