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Kfz Brandgutachten
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KFZ- BRANDGUTACHTEN

BRANDGUTACHTEN

WIR FÜHREN FÜR SIE EINE BRANDURSACHENERMITTLUNG DURCH

Brandgutachten & Brandursachenermittlung

Ein Fahrzeugbrand kann viele Ursachen haben. Welche es im konkreten Fall war, erläutern wir Ihnen im Rahmen eines validen Brandgutachten welches unser Kfz-Gutachter für Sie erstellt.


WIR VON GUTACHTER BALLIN SORGEN FÜR KLARHEIT

Fahrzeuge entwickeln sich rasant weiter. Fortgeschrittene Technik sorgt für immer neue Unfall- und Brandursachen. Ballin ist stets auf Höhe der Zeit und analysiert mit ausgewiesenem Expertenstatus und Weiterbildung das Zustandekommen von Bränden an Fahrzeugen. Unser Fachwissen wird von Versicherungen und der Justiz genutzt und umfasst sowohl PKW als auch Nutzfahrzeuge jeder Art. Wir arbeiten im Inland und Ausland – schnell, effizient und valide

Brandgutachten Kfz
KFZ-Brandursachen-Gutachter-Ballin

Mögliche Kfz-Brandursachen

Brandursachen an Kraftfahrzeugen
  • Austreten von Betriebsstoffen und Betriebsflüssigkeiten
  • Fahrzeugelektrik durch Primärdefekt
  • Erhöhung der Temperatur im Abgassystem (Auspuff) und Abgasaustritt
  • Unerlaubte Handlung am Fahrzeug (fahrlässig oder vorsätzlich)

Begutachtung eines Kfz-Brandschadens

Zur Begutachtung eines PKW mit Brandschaden gehört auch die Einschätzung über Aufwand und Rentabilität einer eventuellen Brandsanierung, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.

Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht selbst Opfer eines Brandes wurde, sondern es etwa in einer Tiefgarage in der Nähe eines Brandfahrzeugs parkte, ist unbedingt eine Begutachtung zu empfehlen, da Ruß, Hitze und durch das Feuer in Umlauf gebrachte Schadstoffe auch Ihr Fahrzeug erheblich in Mitleidenschaft gezogen haben könnten.

KFZ-Brandschaden-Gutachter-Ballin
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Restwert

Zur Definition des Restwertes hat der BGH am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen…

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