Kfz Gutachter
Hannover
Wichtige Begriffe zum Schadenfall
Sie wissen nicht, was z.B. eine fiktive Abrechnung ist? Müssen Sie auch nicht, denn die wichtigen Begriffe zum Schadenfall werden Ihnen hier erläutert.*
*Quelle: BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)
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Haftpflichtversicherung
Hiervon sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung, klar zu unterscheiden.
Totalschaden
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Nutzungsausfall
Verkehrssicherheit
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Restwert
Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.
Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
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130%-Grenze
Fiktive Abrechnung
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Wertverbesserung
Reparaturdauer
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Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsdauer
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Kaskoschaden
Das sollten Sie im Schadenfall unbedingt beachten
Ihr Leitfaden
- Notieren Sie amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.
- Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
- Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
- Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ- Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.
- Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Nur bei einem, für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750 ist ein ausführliches Schadengutachten meist entbehrlich. Wir erstellen Ihnen in diesem Fall eine Reparaturkalkulation zur rechtssicheren Abrechnung mit dem Versicherer.
- Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung. Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall? Habe ich Anspruch auf mögliche Umbaukosten? Bei uns bleiben keine Zweifel!