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Hauptuntersuchung
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TÜV PRÜFSTELLE

TÜV PRÜFSTELLE

WIR SIND IHR TÜV SÜD AUTO PARTNER IN HANNOVER

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Verkehrssicherheit und Umweltschutz – diese und andere Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen um ein TÜV Abzeichen zu bekommen.

GUTACHTER BALLIN IST TÜV SÜD AUTO PARTNER
Im Straßenverkehr steht die Sicherheit an erster Stelle. Garanten für einen einwandfreien und umweltfreundlichen Fahrzeugzustand sind die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU). Die Prüfintervalle sind gesetzlich vorgegeben. Wir übernehmen sowohl die Prüfung als auch die Vergabe der begehrten TÜV Plakette. Schnell und unkompliziert, gerne auch ohne Termin.

Die Abnahme für die TÜV Plakette umfasst folgende Punkte:

 
  • Bremsen und Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen (z. B. für aktive und passive Sicherheit)
  • Umweltbelastung (Geräusche, Abgase, Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
KFZ-Hauptuntersuchung-Gutachter-Ballin
blaue Prüfplakette-Gutachter-Ballin

TÜV Plakette oder Mängelbericht

Haben Sie eine HU/AU durchführen lassen, erhalten Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht. Wenn keine Sicherheitsmängel festgestellt wurden, wird die  TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild angebracht . Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten Sie zudem einen Stempel im Fahrzeugschein.

Werden bei der HU/AU Mängel entdeckt, werden diese von dem Prüfer in einem Abschlussbericht aufgeführt. In diesem Fall erhalten Sie erst einmal keine neue HU-Plakette. Sie müssen erst alle im Mängelbericht aufgeführten Punkte beheben. Für die Nachbesserung haben Fahrzeughalter einen Monat Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU/AU fällig.

Wussten Sie schon?
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Haftpflichtversicherung

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht…

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