Haben Sie eine HU/AU durchführen lassen, erhalten Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht. Wenn keine Sicherheitsmängel festgestellt wurden, wird die TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild angebracht . Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten Sie zudem einen Stempel im Fahrzeugschein.
Werden bei der HU/AU Mängel entdeckt, werden diese von dem Prüfer in einem Abschlussbericht aufgeführt. In diesem Fall erhalten Sie erst einmal keine neue HU-Plakette. Sie müssen erst alle im Mängelbericht aufgeführten Punkte beheben. Für die Nachbesserung haben Fahrzeughalter einen Monat Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU/AU fällig.