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Leasingrückläufer
Gutachten
in Hannover

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LEASINGRÜCKLÄUFER

LEASINGRÜCKLÄUFER

WIR BEGUTACHTEN IHREN WAGEN NACH DEM LEASING

Leasingrückläufer

Leasingrückläufer

Nach dem Leasing ist vor dem Verkauf. Wir von Gutachter Ballin bewerten für Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges. Dabei betrachten wir Restwerte oder Minderwerte eines Fahrzeuges und schaffen Klarheit für die Abwicklung.

Service für Leasingrückläufer von Ballin in Hannover Ronnenberg
Leasingrückläufer müssen per Vertrag in gutem Zustand sein. Doch wer legt das fest? Und wie sehr fallen eventuelle Wertminderungen ins Gewicht? Unsere Kfz-Gutachter sorgen für eine vereinfachte Abwicklung nach Leasing und schaffen klare Verhältnisse. Berücksichtigt werden sowohl der Restwert als auch den Wert steigernde oder mindernde Faktoren. So gehen beide Vertragspartner auf Nummer sicher.

Service für Rückläufige Fahrzeuge

Wir dokumentieren hierbei folgende Fakten:

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
  • Serien- und Sonderausstattung
  • Werterhöhende Faktoren 
  • Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
  • Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
  • Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)
Service für Leasingrückläufer-Gutachter-Ballin
Leasingrückläufer-Gutachter-Ballin
Service für Leasingrückläufer

Für das Leasingrücknahme Gutachten prüft Ihr Kfz-Sachverständiger das gesamte Fahrzeug auf seinen altersgerechten Zustand. Die Kontrolle der Karosserie auf wertmindernde Beschädigungen gehört genauso dazu wie die Prüfung des technischen Zustands oder des Innenraums auf Verschmutzungen und Schäden.

Alle Mängel dokumentiert unser Kfz Gutachter schriftlich mit Foto und führt für das Leasingrücknahme Gutachten eine korrekte Berechnung durch. Dafür nutzt er speziell dafür entwickelte und anerkannte Kalkulationsprogramme.

Wussten Sie schon?
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Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall…

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