Kfz Gutachter
in Hannover
Ihr Experte für Unfallgutachten und Fahrzeugbewertung
Wichtige Begriffe zum Schadenfall
Sie wissen nicht, was z.B. eine fiktive Abrechnung ist? Müssen Sie auch nicht, denn die wichtigen Begriffe zum Schadenfall werden Ihnen hier erläutert.*
*Quelle: BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)
Haftpflichtversicherung
Hiervon sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung, klar zu unterscheiden.
Totalschaden
Der Totalschaden tritt ein, wenn die Reparaturkosten zzgl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Nutzungsausfall
Verkehrssicherheit
Restwert
Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.
Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
130%-Grenze
Fiktive Abrechnung
Wertverbesserung
Steigt der Wert des Fahrzeuges nach durchgeführter Reparatur, so wird zur Wertverbesserung des Fahrzeuges Stellung genommen.
Diese wird dann von dem Gesamtschaden in Abzug gebracht, da sich der Geschädigte im Haftpflichtschadenfall nicht bereichern darf.
Beispiel: ein Fahrzeug hat vorne links einen Schaden, bei dem der Reifen betroffen ist. Der Reifen muss schadenbedingt erneuert werden. Da es sich um ein Quadrofahrzeug handelt, müssen, um Profiltiefenunterschiede auszugleichen, alle Reifen an dem Fahrzeug erneuert werden. Die Reifen hatten jedoch nur noch ein Profil von 2,5 mm. Nach der Instandsetzung hat das Fahrzeug 4 neue Reifen. Es steht also besser da als vor dem Schadenereignis.
Diese Gesamtwertsteigerung, welche nicht die Reparaturkosten aller 4 Reifen bedeutet, wird im Gutachten in Form einer Wertverbesserung berücksichtigt.
Reparaturdauer
Im Gutachten steht die theoretische Reparaturdauer. Bei der Kalkulation werden die Reparaturstunden aus der Reparaturkostenkalkulation berücksichtigt. Man geht davon aus, dass ein Monteur ununterbrochen pro Tag 6 Stunden an dem Fahrzeug arbeiten kann. Teilt man die gesamt benötigten Stunden durch 6, erhält man die benötigte Reparaturdauer.
Bei der konkreten Reparatur können dann Reparaturdauererweiterung aufgrund von Ersatzteilbestellzeiten, Wochenenden und Feiertagen, Standzeiten beim Lackierer, Transport des Fahrzeuges zum Lackierer, usw. eintreten. Diese Reparaturerweiterung kann man nach durchgeführter Instandsetzung in Form eines Reparaturablaufplans in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen bei der gegnerischen Versicherung einreichen, um seinen Nutzungsausfall im vollen Umfang oder die anfallenden Mietwagenkosten geltend zu machen.
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsdauer
Kaskoschaden
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Das sollten Sie im Schadenfall unbedingt beachten
Ihr Leitfaden
- Notieren Sie amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.
- Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
- Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
- Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.
- Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Nur bei einem, für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750 ist ein ausführliches Schadengutachten meist entbehrlich. Wir erstellen Ihnen in diesem Fall eine Reparaturkalkulation zur rechtssicheren Abrechnung mit dem Versicherer.
- Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung. Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall? Habe ich Anspruch auf mögliche Umbaukosten? Bei uns bleiben keine Zweifel!
