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Gasprüfungen G607
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GASPRÜFUNG G607 BEI WOHNWAGEN & WOHNMOBILEN

GASPRÜFUNG G607 BEI WOHNWAGEN

WIR PRÜFEN IHRE FLÜSSIGGAS-ANLAGE, DAMIT SIE SICHER REISEN KÖNNEN

Gasprüfung Wohnwagen und Wohmobil
Gasprüfung G607 bei Wohnwagen & Wohnmobilen

Sicher und entspannt in das Abenteuer starten. Alle zwei Jahre muss Ihre Flüssiggas-Anlage zum TÜV SÜD Check bei Ihrem Kfz- Gutachter Ballin.

MIT DEM WOHNMOBIL SICHER IN DEN URLAUB
Leckeres Essen, Licht zum Karten spielen oder nachts warm an einem verlassenen Ort ins Bett krabbeln. Die Flüssiggas-Anlage ist im Urlaub in einem Caravan und Wohnmobil unverzichtbar. Wir von Kfz- Gutachter Ballin prüfen Ihre Anlage und sorgen dafür, dass der hochbrisante Stoff da bleibt, wo er sein soll. Flüssiggas-Anlagen müssen alle zwei Jahre von einem Experten geprüft werden. Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch. Hinweis: Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung G607 für die Gasanlage.

Kriterien der Gasprüfung G607

Zur Gasprüfung beim Wohnmobil werden folgende Bestandteile untersucht:

  • Halterungen für Tanks und Gasflaschen
  • Lüftungsöffnungen und Abzüge im Gaskasten
  • Dichtungen und Ventile in der Anlage
  • Nachweis der Funktionalität der Geräte
  • Abgasrohre
Gasprüfung-Gutachter-Ballin
Gasprüfung Wohnmobil Gutachter-Ballin
Gasprüfung G607 bei Wohnwagen & Wohnmobilen

Grundsätzlich dient die Prüfung dazu, die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Sie  sollte auch erfolgen, wenn neue Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank eingebaut werden.

Ist die Heizungs- bzw. Gasanlage Teil der Betriebserlaubnis oder der Typengenehmigung, bedeuten Defekte oder Undichtigkeiten dass die HU nicht bestanden ist und das Fahrzeug somit nicht mehr im  Straßenverkehr gefahren werden darf. 

Wussten Sie schon?
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Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten PKWs. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u.a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann beispielsweise der Nutzungsausfallentschädigungstabelle „Sanden, Danne, Küppersbusch“ entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.

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