LKW Tachoprüfung
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Tachoabnahme/Tachoprüfung
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LKW Tachoprüfung
Ab Dezember 2024 müssen alle analogen und digitalen Fahrtenschreiber auf SMART Fahrtschreiber Version 1 umgerüstet werden, insbesondere für grenzüberschreitenden Verkehr. Ab September 2025 erfolgt die Umrüstung aller SMART Version 1 auf SMART Version 2. Mindestens alle 24 Monate bzw. alle zwei Jahre muss unabhängig davon, ob es sich um einen digitalen Fahrtenschreiber oder analogen Tachographen handelt, eine gemäß § 57 b StVZO Tachoprüfung erfolgen.
Der Fahrtenschreiber ist bei allen gewerblichen Fahrten im Personen- und Güterverkehr erforderlich, insbesondere für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Für LKW ab 7,5 t und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen muss ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein oder alternativ ein analoges Gerät eingebaut bzw. ein Fahrtenbuch geführt werden. Ab Juli 2026 müssen alle gewerblich grenzüberschreitenden Fahrzeuge über 2,5 Tonnen SMART Version 2 nutzen.
Was genau ist die Tachoprüfung/Tachoabnahme:


Der Ablauf einer Tachoprüfung lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:
- 1. Einbauprüfung: Überprüfung, ob der Tachograph korrekt eingebaut und angeschlossen ist. Dazu gehört auch die Kontrolle der Versiegelung und Lesbarkeit des Einbauschilds.
- 2. Zustandsprüfung: Untersuchung des äußeren Zustands des Tachographen, um sicherzustellen, dass er keine offensichtlichen Schäden aufweist und ordnungsgemäß funktioniert.
- 3. Messgenauigkeitsprüfung: Testen der Messgenauigkeit des Tachographen, um sicherzustellen, dass er Geschwindigkeiten und zurückgelegte Strecken korrekt erfasst.
- 4. Funktionsprüfung: Überprüfung der Funktionalität des Tachographen, einschließlich der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten sowie anderer relevanter Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
- 5. Datenprüfung: Auslesen und Überprüfen der gespeicherten Daten auf der Fahrerkarte und im Tachographen, um sicherzustellen, dass sie korrekt erfasst und gespeichert wurden.
- 6. Dokumentation: Erstellung eines Prüfberichts, der die Ergebnisse der Tachoprüfung dokumentiert, einschließlich etwaiger festgestellter Mängel oder Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen.
Was sind die Konsequenzen, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist?
Wenn ein Fahrtenschreiber fehlt, obwohl er vorgeschrieben ist oder wenn die Daten zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden können, können Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden. Die entsprechenden Sanktionen und ihre Höhe sind im Bußgeldkatalog aufgeführt.
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