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LKW Tachoprüfung
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Tachoabnahme/Tachoprüfung

Tachoabnahme/Tachoprüfung

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LKW Tachoprüfung

Ab Dezember 2024 müssen alle analogen und digitalen Fahrtenschreiber auf SMART Fahrtschreiber Version 1 umgerüstet werden, insbesondere für grenzüberschreitenden Verkehr. Ab September 2025 erfolgt die Umrüstung aller SMART Version 1 auf SMART Version 2. Mindestens alle 24 Monate bzw. alle zwei Jahre muss unabhängig davon, ob es sich um einen digitalen Fahrtenschreiber oder analogen Tachographen handelt, eine gemäß § 57 b StVZO Tachoprüfung erfolgen.

Der Fahrtenschreiber ist bei allen gewerblichen Fahrten im Personen- und Güterverkehr erforderlich, insbesondere für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Für LKW ab 7,5 t und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen muss ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein oder alternativ ein analoges Gerät eingebaut bzw. ein Fahrtenbuch geführt werden. Ab Juli 2026 müssen alle gewerblich grenzüberschreitenden Fahrzeuge über 2,5 Tonnen SMART Version 2 nutzen.

Was genau ist die Tachoprüfung/Tachoabnahme:

Die Tachoprüfung ist eine detaillierte Inspektion des Fahrtenschreibers in Nutzfahrzeugen. Ihr Hauptziel ist es sicherzustellen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Fahrtenschreiber erfasst Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeiten, wobei digitale Geräte die Daten auf einem Chip und der Fahrerkarte speichern.
Druckerpaket
Rolle

Der Ablauf einer Tachoprüfung lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:

Wussten Sie schon?

Was sind die Konsequenzen, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist?

Wenn ein Fahrtenschreiber fehlt, obwohl er vorgeschrieben ist oder wenn die Daten zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden können, können Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden. Die entsprechenden Sanktionen und ihre Höhe sind im Bußgeldkatalog aufgeführt.

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